Unfall, was tun?

IHR FAHRZEUG WURDE UNVERSCHUL
DET BESCHÄDIGT?

Excellenter Service – höchste Qualitätsansprüche – kompromisslos schnell

Nach dem ersten Schock gilt es, die entstandenen Schäden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend zu machen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir kümmern uns zeitnah um die Besichtigung und Schadenaufnahme Ihres unfallbeschädigten Fahrzeugs. Somit sichern Sie sich Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung.

Aufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es, Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen bei einem Verkehrsunfall von einem Anderen zugefügt wurde. Sie sollen als Betroffener finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre.


WIR BEANTWORTEN
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN

WIE SCHÄTZE ICH DEN SCHADEN AM BESTEN EIN?Egal, wie Sie selbst oder Andere den Schaden beurteilen – wir sind die Profis, die Sie im Hinblick auf Ihre Schadensersatzforderung kompetent unterstützen und bei Bedarf schnell vor Ort sind.
ICH BIN NICHT SICHER, WER SCHULD IST. WIE GEHE ICH VOR?Lassen Sie sich auch dann im Vorfeld besser von uns kostenlos beraten, bevor Sie möglicherweise Schritte unternehmen, deren Folgen nicht überschaubar sind.
DIE GEGENERISCHE VERSICHERUNG MELDET SICH BEI MIR – WIE REAGIERE ICH?Die gegnerische Versicherung ist Ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Lassen Sie sich keinen Bären aufbinden. Oft wird eine schnelle und unkomplizierte Regelung offeriert – es fragt sich nur zu welchen Gunsten. Werden Sie skeptisch, wenn die gegnerische Versicherung einen „Komplett-Service“ zur Schaden-Abwicklung anbietet. Denken Sie daran – die Versicherung arbeitet in ihrem eigenen Interesse und nicht in Ihrem!
SOLLTE ICH MICH AUF EINEN SACHVERSTÄNDIGEN DER GEGENSEITE EINLASSEN?Nein, das sollten Sie nicht. Möglicherweise will Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung ihren eigenen Sachverständigen ins Haus schicken. Verlassen Sie sich lieber auf einen unabhängigen Gutachter wie uns. Wir sind auf Ihrer Seite – die Versicherung arbeitet für sich!
KANN ICH ERKENNEN, OB DAS FAHRZEUG NOCH VERKEHRSTÜCHTIG IST?Auch im scheinbar fahrtüchtigen Zustand könnten sich weitere Komplikationen ergeben, die Ihre Position gegenüber der gegnerischen Versicherung schwächen oder Ihre Verkehrssicherheit gefährden. Ein fahrfähiges Auto ist nicht automatisch verkehrstüchtig. Wenn unerkannte Defekte vorliegen, sind Folgeschäden möglich, für die Sie die Verantwortung tragen würden.
WAS KANN ICH HILFREICHES TUN, BIS DER SACHVERSTÄNDIGE EINTRIFFT?Das unfallbeschädigte Fahrzeug sollten Sie bis zu unserem Eintreffen nicht verändern.

Sie haben Daten mit Ihrem Unfallgegner ausgetauscht? Bitte halten sie diese parat, wenn wir zum Vor-Ort-Termin bei Ihnen erscheinen. Das Gleiche gilt für Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Diese können wertvolle Beweise sein.

Außerdem ist es ratsam, ein Gedächtnisprotokoll vom Unfallhergang anzufertigen, so lange die Eindrücke noch frisch sind.
WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR DIE BEGUTACHTUNG?Bei eindeutiger Schuldhaftigkeit trägt Ihr Unfallgegner die Kosten für das von uns angefertigte Gutachten. Sie sind Teil Ihres Schadenersatzanspruchs.
Wir rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
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